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   BFH, 31.03.1976 - II R 25/71   

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https://dejure.org/1976,1347
BFH, 31.03.1976 - II R 25/71 (https://dejure.org/1976,1347)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1976 - II R 25/71 (https://dejure.org/1976,1347)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1976 - II R 25/71 (https://dejure.org/1976,1347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf gesetzliches Erbrecht - Übertragung von Wertpapieren - Anschaffungsgeschäft - Börsenumsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 82
  • BStBl II 1976, 532
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.01.1953 - III 192/52 U

    Abziehung des Wertes des Erbverzichts von der Abfindung bei der Besteuerung der

    Auszug aus BFH, 31.03.1976 - II R 25/71
    Dem entspricht, daß die Abfindung für einen Erbverzicht der Erbschaftsteuer unterliegt, wobei ein "Wert" für den Erbverzicht nicht abgezogen werden darf (Urteil des Senats vom 16. Januar 1953 III 192/52 U, BFHE 57, 150, BStBl III 1953, 59).
  • BFH, 08.10.1980 - II R 56/79

    Zur Grunderwerbsteuer bei Schenkung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auch der Hinweis von Fetsch (Der Betrieb 1979, S. 34 - DB 1979, 34-) auf das Urteil des Senats vom 31. März 1976 II R 25/71 (BFHE 119, 82, BStBl II 1976, 532) kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen.
  • BFH, 13.05.1981 - II R 167/80

    Fälligkeit des Preises - Preisforderung - Berechnung der Börsenumsatzsteuer

    Besteuerungsgrund sind aber "entgeltliche Verträge", die auf den Erwerb von Wertpapieren gerichtet sind (§ 18 Abs. 1 KVStG 1972), wogegen Schenkungen von Wertpapieren nicht zu den Anschaffungsgeschäften rechnen (vgl. BFH-Entscheidung vom 31. März 1976 II R 25/71, BFHE 119, 82, BStBl II 1976, 532).
  • BFH, 25.01.1978 - II R 43/76

    Vereinbarter Preis - Barpreis - Börsenumsatzsteuer - Umsatzsteuer - Wertpapier -

    Dann entspricht die niedrigere Besteuerung dem Umstand, daß § 18 Abs. 1 KVStG eine Schenkung von Wertpapieren nicht zu den Anschaffungsgeschäften rechnet (vgl. Urteil vom 31. März 1976 II R 25/71, BFHE 119, 82, BStBl II 1976, 532), sondern nur "entgeltliche Geschäfte, die auf den Erwerb von Wertpapieren gerichtet sind".
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